Corona-Informationen zu Fördermöglichkeiten und weiterführenden Informationen inklusive Links

Ausführliche Informationen für Unternehmen über aktuelle Entwicklungen, Finanzierung und mehr finden Sie auf der Internetseite der IHK.

 

Allgemeine Bestimmungen

Aktuelle Corona-Informationen

Die Staatsregierung hat in seiner Kabinettssitzung am 12.01.2022 eine erneute Änderung der Corona-Notfall-Verordnung beschlossen. Neben einigen Anpassungen bekannter Regelungen sind Lockerungen bei einem zurückgehenden Infektionsgeschehen vorgesehen. Die Regelungen der geänderten Verordnung treten am 14. Januar 2022 in Kraft und sind bis zum 6. Februar 2022 gültig.

 

Am 10.12.2021 hat der Freistaat Sachsen die neue Sächsische Corona-Notfall-Verordnung beschlossen. Sie gilt vom 13.12.2021 bis zum 09.01.2022. Leider wurde für die  Gastronomie nochmals eine verschärfende Regelung bei Inzidenzen über 1.500 normiert. Ansonsten blieb der überwiegende Teil mit Wirtschaftsbezug unverändert.

Seit dem 24.11.2021 gilt sowohl für Kunden des ÖPNV als auch für den Zugang zum Arbeitsplatz allgemein 3G als Maßstab. Vermehrt soll – wo möglich – wieder von zu Hause aus gearbeitet werden. Aus Anlass dieser weitreichenden Regeländerungen sollten die aktuell definierten Hygieneregeln geprüft und ggf. angepasst werden.

Durch die am 22.12.2021 geänderte Sächsische Corona-Notfall-Verordnung werden die Bereiche, in denen eine FFP2-Maske getragen werden muss, ab 28.12.2021 deutlich ausgeweitet.

Hinweise für Reisende aus beruflichem Anlass

Es gibt weiterhin besondere Festlegungen zu Hochinzidenzgebieten und Virusvariantengebieten, die sich auf die Einreisebedingungen auswirken. Wir empfehlen daher insbesondere für die Planung von Dienstreisen zu beobachten, welchen Status das Zielland vom RKI erhalten hat. Bei Virusvariantengebieten besteht grundsätzlich ein Einreiseverbot für die Rückkehr nach Deutschland – Ausnahmen davon stellt das Bundesinnenministerium in FAQs dar.

Zudem haben zwischenzeitlich Gerichte in Einzelfällen einen  Anspruch auf Entschädigungszahlung nach dem Infektionsschutzgesetz abgelehnt, wenn die Quarantäne erfolgen musste, weil ein Mitarbeiter vom Arbeitgeber im Rahmen einer Entsendung ins Ausland geschickt wurde. Diesbezüglich musste der Arbeitgeber trotz Quarantäne – ohne Arbeitsleistung des Arbeitnehmers – die vertraglich geschuldete Vergütung weiter zahlen (siehe z. B. VG Karlsruhe v. 30.06.2021, Az. 9 K 67/21).

 

 

Interessenvertretung

 

Neues Pass- und Ausweisgesetz – wer darf Biometriefotos anfertigen?

Das nun auch vom Bundesrat verabschiedete Passgesetz erlaubt den Kommunen, Biometriefotos auch in Zukunft von privaten Unternehmen in den Behördenräumen fertigen zu lassen. Auch Fotografen dürfen weiterhin digitale Lichtbilder erstellen und über eine sichere Verbindung an die Meldestellen übermittelt. Beides wurde im Gesetzgebungsprozess in Frage gestellt. Der DIHK hatte sich auf Basis der Zuarbeiten der IHKn erfolgreich für unternehmensfreundliche Regelungen eingesetzt. Das Gesetz ist hier abrufbar.

 

 

Finanzierungshilfen

 

Warnung vor E-Mails zu angeblichen Coronahilfen

Erneut kursieren derzeit E-Mails mit einem falschen Antragsformular für Corona-Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen und einen „Corona-Weihnachtsbonus“ für Soloselbständige, die angeblich vom Europäischen Rat und vom Bund gemeinsam angeboten werden.
Diese betrügerischen Emails mit dem Absender deutschland@ec.europa.eu stammen nicht von der Europäischen Kommission. Es handelt sich um einen Phishing-Versuch unter Vortäuschung der Identität der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland. Die Polizei ist informiert.
Bitte reagieren Sie nicht auf solche Phishing-Emails.
Öffnen Sie den Anhang nicht.

 

Förderung in der Pandemie

Im Zuge der Corona-Pandemie wurden durch die Bundesregierung und den Freistaat Sachsen umfangreiche Maßnahmen zur Abfederung der finanziellen Folgen der Corona-Pandemie für die Wirtschaft in die Wege geleitet.
So wurden Soforthilfen neu geschaffen oder vorhandene Unterstützungen ausgebaut und bedarfsgerecht neu konzipiert.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Internetseite der IHK

 

Das könnte Sie auch interessieren 

 

Verbot von Kunststofftragetaschen im Einzelhandel ab 2022

DIHK informiert: Ab Januar 2022 dürfen im Handel keine Einkaufstüten aus Plastik verkauft werden. Das Verbot gilt für leichte Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke zwischen 15 und 50 Mikrometern. Das sind die Plastiktüten, die man derzeit an der Ladenkasse bekommt. Ausgenommen vom Verbot sind besonders stabile Mehrweg-Tüten, wie beispielsweise Gefriertüten, sowie die dünnen Plastikbeutel aus der Obst- und Gemüseabteilung. Auf Drängen des DIHK und der Handelsverbände wurde die ursprüngliche Übergangsfrist von sechs auf zwölf Monate verlängert. Die Verbände hatten unter anderem darauf hingewiesen, dass aufgrund sehr langfristiger Bevorratung mit Plastiktüten – geschätzt sind noch 200 Millionen in den Lagern –  der Handel die Chance haben sollte, die vorhandenen Tüten noch in den Verkehr zu bringen, um die finanzielle Belastung möglichst gering zu halten und die Vernichtung bereits hergestellter Kunststofftragetaschen zu vermeiden. Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

 

 

Weitere Informationen:

Die Bundesregierung informiert
Übersicht zu Hilfsprogrammen der Bundesregierung
SAB Bank oder unter 0351 4910-1100
Sachsen – amtliche Bekanntmachungen zum Coronavirus
KfW-Programme inkl. Sonderprogramm
BAFA-Unternehmensberatung für Unternehmen in Schwierigkeiten
Freistaat Sachsen informiert über Liquiditätshilfedarlehen
Bundesagentur für Arbeit
Informationen der IHK Chemnitz
Handwerkskammer Chemnitz
Bürgschaftsbank
Informationen der Stadt Mittweida
Überbrückungshilfe III plus – Aktuelle Lage